Die Coronapandemie hat unsere Gesellschaft seit März 2020 vor große, nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Auch die Politik konnte nicht auf bestehende „Rezepte“ im Kampf gegen diese Infektionskrankheit zurückgreifen. Auf Basis der jeweils aktuellen Faktenlage mussten und müssen Maßnahmen immer wieder verändert, oder angepasst werden. Wir Friseure mussten ab Mitte März 2020 bis zum 4.5.2020 und ab 16.12.2020 bis 28.2.2021 unsere Geschäfte schließen, um damit wesentlich zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen in Deutschland beizutragen. Diese von der Politik beschlossenen Maßnahmen haben wir mitgetragen unter der Voraussetzung, dass wir dafür auch angemessen entschädigt werden. Siehe: Pressemitteilung Bundesfinanzministerium
Dies ist, wie sich herausstellt, de facto nicht geschehen, denn die anfänglichen unbürokratischen und nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse werden heute, nachdem die Statuten nachträglich verändert wurden, von den betroffenen Betrieben in sehr vielen Fällen sogar zu 100% zurückgefordert.
Wir wollen eine faire Verfahrensweise bei der Erhebung der Rückzahlungsforderungen durch die Behörden. Wir wollen, dass Entschädigungszahlungen im Falle von behördlich angeordneten Lock Downs gesetzlich geregelt werden und nicht der Politik als Billigkeitsleistung überlassen werden. Während im Laufe der Pandemie das Infektionsschutzgesetz schon mehrfach an die entsprechende Lage angepasst wurde, hat man seitens der Politik versäumt, Betriebe, die zur Eindämmung der Pandemieausbreitung vorsorglich in einen Lock Down geschickt wurden, im Infektionsschutzgesetz entsprechend zu berücksichtigen.
Am Mittwoch 18.9.2024 fand im Verwaltungsgericht Stuttgart die erste, durch die Initiative Friseure für Gerechtigkeit organisierte und finanzierte, mündliche Verhandlung mit unserem Musterkläger Friseursalon City Friseur aus Heiden-heim statt. Zusätzlich wurde auch das Verfahren eines Unternehmens aus der Hotel und Gaststätten Branche mit verhandelt. Etwa 20 Friseurunternehmer aus allen Landesteilen, sowie ein Vertreter der DEHOGA hatten sich zusammengefunden, um die Kläger zu unterstützen. Auch die Presse war zugegen. Bereits vor einigen Wochen wurde in Freiburg 6 Klagen in Sachen Rückzahlung der Corona- hilfen stattgegeben, worüber auch in allen Medien, sowie auf unserem FB Kanal berichtet wurde. Um so mehr sind wir erstaunt , dass noch nicht einmal der Landesinnungsverband der Friseure in BW es für nötig empfunden hat Flagge zu zeigen und die Friseurbranche zu unterstützen. Dies ist umso trauriger, da die DEHOGA hier offensichtlich die Wichtigkeit der Verhandlung erkannt und ihre...
Heute am 13.6.2023 haben wir erfahren, dass das bayerische Staatsministerium die Abgabefrist der Rückmeldung für die Soforthilfe 2020 verlängert hat. Die Rückmeldefrist 👉Bayern👈 ist verlängert auf 31.12.2023 ! Ergo die Rückzahlung auch! Ratenzahlungsportal steht, aber wartet noch. Hier der Link: 👇👇👇 https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona/ Macht bitte nicht den Fehler, jetzt zu früh Ratenzahlungsanträge zu stellen. Wartet auf unsere Informationen! Entspannt euch. Und denkt an die Kampfkasse bitte....
Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder kündigt eine Härtefallkommission für bayerische Friseure an und spricht sich als erster Ministerpräsident für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% für Friseure aus. hier geht es zum Beitrag
hier gehts zum Artikel in der FMFM
hier geht es zum pdf
Rechtzeitig zum Weihnachtsfest 2022 können wir Euch ein durchaus positives Weihnachtspräsent vom Bundesgerichtshof machen: In der Revisionssache unserer Schadensersatzklage wurde Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem III. Zivilsenat Karlsruhe für Donnerstag, den 11. Mai 2023 um 10 Uhr bestimmt. Die Tatsache, dass hier eine mündliche Verhandlung vor dem III. Zivilsenat terminiert wurde, ist zwar kein Zeichen für eine besonders hohe Erfolgsaussicht unserer Revision, aber ein deutliches Indiz, dass der BGH noch etwas zu diesem gesamten Thema zu sagen hat. Ansonsten wäre ein Hinweisbeschluss erfolgt, dass wir wegen weitgehend fehlender Erfolgsaussichten die Revision schon aus Kostengründen lieber zurücknehmen sollten. Ggf. hätte der BGH die Revision nach einer solchen Aufforderung auch rein schriftlich im Beschlusswege zurückweisen können. Also: es besteht zwar noch kein Anlass für übermäßige Euphorie, aber Grund zur Zufriedenheit, es überhaupt bis hierhin geschafft zu haben.
"Soforthilfe ist, wenn sofort Hilfe versprochen, die Voraussetzungen dafür aber nachträglich geändert werden."
WAS WIR WOLLEN
Wir wollen eine faire Verfahrensweise bei der Erhebung der Rückzahlungsforderungen durch die Behörden. Wir wollen, dass Entschädigungszahlungen im Falle von behördlich angeordneten Lock Downs gesetzlich geregelt werden und nicht der Politik als Billigkeitsleistung überlassen werden. Während im Laufe der Pandemie das Infektionsschutzgesetz schon mehrfach an die entsprechende Lage angepasst wurde, hat man seitens der Politik versäumt, Betriebe, die zur Eindämmung der Pandemieausbreitung vorsorglich in einen Lock Down geschickt wurden, im Infektionsschutzgesetz entsprechend zu berücksichtigen.
WAS IST UNSER ZIEL?
Unser Ziel ist es einen Musterprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland zu führen und vom Bundesverfassungsgericht die Schadensersatzpflicht des Staates feststellen zu lassen. Hierfür müssen zunächst sämtliche Instanzen vor den Verwaltungsgerichten durchlaufen sein. Das kostet zudem auch viel Geld. Keiner von uns Friseurunternehmern kann dieses Risiko allein auf sich nehmen. Deshalb haben wir diese Gruppe gegründet.
▶ WARUM WIR EINE VERFASSUNGSKLAGE FÜHREN WOLLEN |
▶ DETAILIERTE BEGRÜNDUNG |