IfG Initiative Friseure für Gerechtigkeit
Die Initiative Friseure für Gerechtigkeit wurde im Februar 2021 von drei Friseurunternehmer*innen als Facebookgruppe gegründet mit dem Ziel, durch eine Verfassungsklage die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) zu erreichen, um künftig bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen Entschädigungsansprüche geltend machen zu können.
Da ein solches Unterfangen von einem einzelnen finanziell nicht zu stemmen wäre, haben wir zum Crowd Funding unter unseren Mitgliedern aufgerufen, um die Finanzierung unseres Projektes sicherzustellen. Im November hatten wir dann den nötigen Betrag (36.000€) zusammen, um starten zu können. Durch einen glücklichen Zufall war es dann im Dezember 2021 möglich in ein bereits laufendes Verfahren einsteigen zu können. Dies ist mittlerweile soweit gediehen, daß im Mai 2023 nun in Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Es ist ein Erfolg, dass wir so weit gekommen sind, nicht zuletzt deshalb, weil zwischenzeitlich in NRW bereits die ersten Klagen zugunsten klagender Betriebe beurteilt wurden.
In der Zwischenzeit wurden vermehrt Anfragen aus verschiedenen Bundesländern an uns herangetragen, ob wir bezüglich von Rückforderungen der Soforthilfe 2020 durch die Landesregierungen helfen könnten. Auch mit Unterstützung unserer Freunde von der IG NRW Soforthilfe haben wir uns entschieden, hier soweit wir können zu helfen. Dieses Projekt ist allerdings noch einmal viel komplexer als die Verfassungsklage. Denn jedes Bundesland hat, dem Föderalismus sei Dank, seine eigenen Verordnungen verfasst, was den Rechtsanwälten ein einheitliches Vorgehen bei den sicherlich anstehenden Klagen deutlich erschwert und vor allem die Kosten in die Höhe treibt.
Deshalb wird es in Zukunft einen geschlossenen Mitgliederbereich geben, in dem dann Klageschriften, Widerspruchserklärungen und sonstige wichtige Details veröffentlicht werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Informationen und Unterlagen nur Mitgliedern zugänglich machen können, die sich auch mit einem Unterstützungsbetrag an diesem Projekt beteiligen. Hierzu findet Ihr alle Informationen unter dem Menüpunkt „Mitmachen“
In allen Rechtsfragen werden wir unterstützt von:
Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Standort Lahr
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon +49 (0)7821 / 923768 - 0
Telefax +49 (0)7821 / 923768 - 889