Zur Überprüfung und Rückzahlung der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 gibt es Neuigkeiten, die die von uns bereits vor Wochen kommunizierte Empfehlung, das Online-Rückmeldeverfahren nicht zu verwenden, bestätigen.
Aufgrund der vor dem Verwaltungsgericht München anhängigen Klage (Az: M 31 E 23.2612) hat die Regierung von Oberbayern nun ausdrücklich erklärt, dass eine Rückmeldung über das Online-Verfahren nicht mehr notwendig ist.
Damit ist der Teil der Klage, der sich auf die Rechtswidrigkeit des Online-Verfahrens bezieht, für das Gericht in München erledigt.