Aufruf an alle Mitglieder aus Baden-Württemberg!!!
Demnächst erwarten wir die ersten Ablehnungsbescheide zu den Widersprüchen gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020.
Um das weitere Vorgehen vorzubereiten suchen wir geeignete Betriebe, die quasi als “Musterkläger” mit unserer Unterstützung auftreten wollen.
In Baden Württemberg gibt es 4 Verwaltungsgerichtsbezirke in:
Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart
Für jeden dieser Gerichtsbezirke suchen wir einen Kläger, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Salon mit mehreren Angestellten und Azubis
- Eine lückenlose Aktenverwaltung:
- Antrag der Landesmittel mit Datum des Versandes an die Behörden
- Antrag der Bundesmittel mit Datum des Versandes an die Behörden
- Eingang der Bewilligungsbescheide zu den Anträgen
- Kopie der einzureichenden digitalen Berechnungshilfe des Liquiditätsengpasses Corona-Soforthilfe mit Versanddatum.
- Empfangsbestätigung der Behörden über den Erhalt dieser digitalen Meldung mit Datum, Uhrzeit.
Interessenten melden sich bitte unter Angabe von Mobilphone Nr. und Mailadresse per Mail an: