"Jetzt sind Sie gefragt" Aufruf des Landesinnungsverbandes der Friseure Bayern
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Corona-Soforthilfe führt ins Leere! Harald Müller Unternehmensberater, Schaefer Consulting
OVG Münster: Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig, 17.3.2023
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Revisionssache Schadenersatzklage
Rechtzeitig zum Weihnachtsfest 2022 können wir Euch ein durchaus positives Weihnachtspräsent vom Bundesgerichtshof machen:
In der Revisionssache unserer Schadensersatzklage wurde Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem III. Zivilsenat Karlsruhe für Donnerstag, den 11. Mai 2023 um 10 Uhr bestimmt. Die Tatsache, dass hier eine mündliche Verhandlung vor dem III. Zivilsenat terminiert wurde, ist zwar kein Zeichen für eine besonders hohe Erfolgsaussicht unserer Revision, aber ein deutliches Indiz, dass der BGH noch etwas zu diesem gesamten Thema zu sagen hat. Ansonsten wäre ein Hinweisbeschluss erfolgt, dass wir wegen weitgehend fehlender Erfolgsaussichten die Revision schon aus Kostengründen lieber zurücknehmen sollten. Ggf. hätte der BGH die Revision nach einer solchen Aufforderung auch rein schriftlich im Beschlusswege zurückweisen können. Also: es besteht zwar noch kein Anlass für übermäßige Euphorie, aber Grund zur Zufriedenheit, es überhaupt bis hierhin geschafft zu haben.